Staatlich geprüfte:r Sozialassistent:in, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder (OGS)
Chancen auf dem Bildungsmarkt verbessern
Berufsbild
Sozialassistent:innen mit dem Schwerpunkt (Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ arbeiten in der Regel als Ergänzungskräfte in offenen Ganztagsschulen. Die offenen Ganztagsschulen bieten ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder nach dem Unterricht. Hier werden zum Beispiel Freizeitangebote gemacht oder Unterstützung bei den Hausaufgaben angeboten.
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?
- mindestens Erster Schulabschluss (HS 9)
Dauer
- 2 Jahre
Organisation der Ausbildung
- schulische Ausbildung am Berufskolleg, d.h. 5 Tage in der Woche Unterricht; die Unterrichtszeiten liegen zwischen 8.15 und 15.30 Uhr
- Praktikum: 16 Wochen Blockpraktikum während der zwei Jahre; davon 12 Wochen in offenen Ganztagsgrundschulen und 4 Wochen in einer Kindertagesstätte
Unterrichtsfächer
- Erziehung, Bildung und Betreuung
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Politik
- Sport
- Religion
- Differenzierungsbereich: Kunst, Musik
Abschluss
- zwei schriftliche Abschlussprüfungen
- Berufsabschluss: Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
- Schulabschluss: Mittlerer Schulabschluss (FOR), bei entsprechenden Noten mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR + Q)
Perspektiven
- Arbeitsmöglichkeiten im Offenen Ganztag
- Weiterbildung zum/zur Erzieher/-in oder Heilerziehungspfleger/-in (Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene 2-jährige Ausbildung)
- Erwerb der Fachhochschulereife (Fachabitur) in einem weiteren Jahr an der Fachoberschule; danach ist z.B. ein Studium der sozialen Arbeit möglich
Anmeldung für das Schuljahr 2026/27
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Am 09.02.26 findet zwischen 14 und 17 Uhr ein Beratungs- und Anmeldetag an unserem Berufskolleg statt. Kommen Sie mit Ihren Unterlagen vorbei.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen mit.
- Original und Kopie des Ersten Schulabschluss (HS 9), falls Sie den noch nicht haben: Zeugniskopie des 1. Halbjahres
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Kopie des Ausweises
- unterschriebene Online-Anmeldung; diese kann auch vor Ort vorgenommen werden; bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Nach diesem Beratungs- und Anmeldetag ist die Anmeldung weiterhin möglich. Ein persönliches Beratungsgespräch ist in jedem Fall Voraussetzung für die Aufnahme. Die Sprechstunde findet immer donnerstags, 10.05 – 11.35 Uhr, Raum AE.15 statt.
Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch in der Sprechstunde die vollständigen Unterlagen mit. Nehmen Sie dazu die Online Anmeldung selbst vor und bringen Sie diese unterschrieben mit. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Zum ersten Schultag muss vorliegen
- Kopie des Ersten Schulabschlusses
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses; den Antrag dafür erhalten Sie mit der schriftlichen Zusage
- Original und Kopie eines Nachweises zur Masernimmunität (ärztliche Bescheinigung oder Kopie des Impfausweises)
- Praktikumsnachweis; die Unterlagen für die Praktikumssuche erhalten Sie mit der schriftlichen Zusage
- Wenn vorhanden: Infektionsschutzbelehrung (§ 43 IfSG)
FAQ
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Muss ich mir die Praktikumsstellen selbst suchen?
Ja, aber Sie bekommen Unterstützung dabei. Vor Antritt der Ausbildung muss der erste Praktikumsplatz vorliegen. Dazu bekommen Sie mit der schriftlichen Zusage die Unterlagen von uns.
Brauche ich eine Infektionsschutzbelehrung?
Ja, wenn Sie noch keine Belehrung vom Gesundheitsamt erhalten haben, bekommen Sie diese am Berufskolleg. Wenn Sie bereits eine Belehrung haben, bringen Sie diese am ersten Schultag mit.
Bekomme ich Geld während der Ausbildung?
Nein, das ist eine schulische Ausbildung in Vollzeitform. Auch während der Praktika bekommt man keine Vergütung.
Für weitere Fragen
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